
Fachkundige Vertretung von Kindern
Willkommen! Hier stehe ich für das Wohl und die Interessen Ihres Kindes ein.
Anwältin des Kindes: Interessenvertretung
Mein Auftrag ist es, die kindlichen Interessen zu schützen und ihre Stimme im Gericht zu stärken. Dabei stehen das Wohl, die Perspektive und der Wille des Kindes stets im Mittelpunkt meiner Tätigkeit.

Fokus auf Kindeswohl und Kindeswille
Eine Verfahrensbeiständin, auch als „Anwältin des Kindes“ bezeichnet, ist eine Person, die in familiengerichtlichen Verfahren die Interessen eines minderjährigen Kindes vertritt. Die Aufgabe der Verfahrensbeiständin ist es, sicherzustellen, dass die Perspektive und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der gerichtlichen Entscheidung stehen. Die Tätigkeit ist in § 158 des deutschen Familienverfahrensgesetzes (FamFG) geregelt.
Kindesvertretung
Ich unterstütze die Stimme des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren.
Interessenwahrer
Ich biete individuelle Unterstützung für jede Familie.

